Ab dem Tag, an dem man in Deutschland einen ordentlichen Wohnsitz annimmt oder
einen tatsächlichen ständigen Aufenthalt begründet, gilt eine Nicht-EU-Fahrerlaubnis nur noch 6 Monate lang. Wer allerdings glaubhaft versichern kann, dass er nicht länger als 12 Monate in
Deutschland bleiben wird, dessen Erlaubnis kann auf 12 Monate verlängert werden.
Für viele Staaten der Erde besteht die Möglichkeit, eine dort erworbene Fahrerlaubnis prüfungsfrei in eine deutsche umschreiben zu lassen. Das liegt entweder daran, dass diese Staaten eine mit der
deutschen vergleichbare Ausbildung verlangen, oder dass zwischen Deutschland und diesen Staaten ein Abkommen zur gegenseitigen prüfungsfreien Umschreibung existieren.
Für alle übrigen Staaten gilt: Theorie- und Fahrprüfungen müssen in Deutschland bestanden werden.
Die bis vor kurzem noch gültige Dreijahresfristenregelung bezüglich der Zeit seit Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes gelten nicht mehr.
Ausführliche Informationen zur Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis erhalten Sie in unserer Fahrschule.