Antragstellung zur Fahrerlaubnis:
frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Gültigkeit des Antrags:
1 Jahr (innerhalb dieser Frist muss Theorie-Prüfung bestanden sein)
Theoretische Unterrichtstunden und Sonderfahrten:
2 Jahre
Ausbildungsbescheinigungen:
2 Jahre (gerechnet ab dem letzten Unterricht)
Theorieprüfung:
frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
Gültigkeit der bestandenen Theorie-Prüfung:
1 Jahr
Praktische Prüfung:
frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Gültigkeit der gesamten Prüfung:
2 Jahre, sofern der Führerschein nicht ausgehändigt/abgeholt wurde
Führerschein abholen:
frühestens am Geburtstag, wenn die Prüfung vor Erreichen des Mindestalters erfolgreich abgelegt wurde (Fahren erst nach Erhalt des Führerscheins!)
Wartezeiten nach nicht bestandenen Prüfungen:
mindestens 2 Wochen