Ausgenommen der Fahrerlaubnisklassen AM,L und T, werden alle übrigen Klassen auf Probe erteilt. Diese beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis.
Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, L oder T auf eine
der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, ebenfalls auf Probe zu erteilen.
Bei erstmaliger Erweiterung der übrigen Fahrelaubnisklassen sind die Probezeiten anzurechnen.